Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und der OHO Design GmbH (nachfolgend «OHO Design»). Sie gelten mit der Erteilung eines Auftrags. Sie werden mit dem Angebot zugestellt und sind unter ohodesign.ch/agb abrufbar. Bei Widersprüchen gilt zuerst das unterzeichnete Angebot, danach diese AGB. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch OHO Design. Wo Schriftlichkeit verlangt wird, genügt E-Mail.
2. Leistungen und Änderungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem unterzeichneten Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alles, was darüber hinausgeht, ist eine Zusatzleistung und wird separat verrechnet. Änderungswünsche werden schriftlich angemeldet. Bei wesentlichen Änderungen erstellt OHO Design einen neuen Zeitplan und ein aktualisiertes Angebot.
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, aktiv und zeitgerecht an der Projektumsetzung mitzuwirken. Dazu zählen die rechtzeitige Bereitstellung von Inhalten, Freigaben, Rückmeldungen und Zugangsdaten. Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung entbinden OHO Design von verbindlichen Terminen und können zusätzlichen Aufwand begründen, der in Rechnung gestellt wird.
4. Externe Partner und Lizenzen
OHO Design darf zur Vertragserfüllung Dritte beiziehen. Die Beschaffung erfolgt in eigenem Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Die Kosten werden weiterverrechnet, sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich eingeschlossen sind. Bei sorgfältiger Auswahl und Instruktion haftet OHO Design nicht für die Leistung Dritter. Ansprüche gegenüber dem Dritten tritt OHO Design auf Verlangen an den Auftraggeber ab.
Schriften, Bilder, Icons, Musik, Plugins und Software unterliegen den Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Lizenzen werden für den im Angebot definierten Umfang beschafft, etwa Arbeitsplätze, Seitenaufrufe, Auflage oder Gebiet. Erweitert der Auftraggeber die Nutzung, erwirbt er die nötigen Zusatzlizenzen selbst und trägt die Folgen daraus. Die rechtzeitige Verlängerung befristeter Lizenzen liegt beim Auftraggeber, auch wenn OHO Design sie ursprünglich beschafft hat.
Kommen Open-Source-Komponenten zum Einsatz, gelten deren Lizenzbedingungen. Einzelne Lizenzen verlangen bei Weiterentwicklung oder Verbreitung die Offenlegung des Quellcodes. OHO Design weist auf solche Bedingungen hin. Die Einhaltung nach der Übergabe liegt beim Auftraggeber.
Domains, Hosting-, Cloud- und Tool-Konten werden auf Wunsch von OHO Design verwaltet. Inhaber bleibt der Auftraggeber. Wird ein Konto vorübergehend über OHO Design geführt, überträgt OHO Design es bei Vertragsende auf Verlangen und nach Begleichung aller offenen Beträge an den Auftraggeber.
5. Abnahme
Nach Abschluss eines Projekts oder einer Projektphase prüft der Auftraggeber die Leistungen innerhalb von 14 Kalendertagen und meldet Mängel schriftlich. Als Abnahme gilt auch die Inbetriebnahme oder Veröffentlichung, die vollständige Begleichung der Schlussrechnung oder das Verstreichen der Frist ohne Beanstandung. Nach der Abnahme gelten die Leistungen als vertragsgemäss erbracht. Spätere Korrekturen sind neue Leistungen und werden zum aktuellen Stundenansatz verrechnet.
6. Gewährleistung, Support und Betrieb
Web- und Entwicklungsleistungen werden nach bestem Wissen und Stand der Technik zum Zeitpunkt der Übergabe ausgeführt. Kompatibilität mit den dann gängigen Browsern und Gerätegrössen ist sichergestellt. Für künftige Technologien, Browser-, System- oder Hosting-Änderungen wird keine Garantie übernommen.
Support, Bug-Fixes, Updates und Sicherheitsmassnahmen nach der Übergabe sind nicht im Projektpreis enthalten. Sie sind Bestandteil eines WebCare-Vertrags oder werden nach Aufwand verrechnet. Ohne aktiven WebCare-Vertrag liegt die Verantwortung für Updates, Sicherheit und Verfügbarkeit beim Auftraggeber. Für Fehler und Ausfälle durch Eingriffe Dritter, Systemupdates des Auftraggebers, Drittanbieter (Plugins, APIs, Hosting) oder veraltete Software haftet OHO Design nicht. Beim Hosting sind die AGB des jeweiligen Partners integraler Bestandteil.
Barrierefreiheit wird nur umgesetzt, wenn sie im Angebot als Leistung mit konkretem Standard und Konformitätsstufe definiert ist. Ohne diese Vereinbarung schuldet OHO Design keine Konformität mit Accessibility-Normen.
7. Druckaufträge
Der Auftraggeber erhält ein «Gut zum Druck» zur Prüfung und Freigabe. Für Fehler, die dabei nicht beanstandet wurden, haftet OHO Design nicht. Wird die Freigabe verspätet erteilt, trägt der Auftraggeber allfällige Mehrkosten. Geringfügige Farbabweichungen sind technisch bedingt und auch mit Proof nicht auszuschliessen. Dafür wird keine Haftung übernommen. Von allen Printarbeiten sind OHO Design fünf Belegexemplare zu überlassen.
8. KI-Tools und Sichtbarkeit
OHO Design setzt KI-gestützte Werkzeuge nach professionellem Ermessen und unter redaktioneller Kontrolle ein. Enthalten Arbeitsergebnisse KI-generierte Inhalte, liegt die rechtliche Prüfung (Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrecht) beim Auftraggeber. Setzt der Auftraggeber nach der Übergabe selbst KI-Tools auf den Systemen ein, haftet OHO Design nicht für die Folgen.
Für Platzierungen in Suchmaschinen (SEO) und in KI-gestützten Antwortsystemen (AEO, GEO) wird keine Erfolgsgarantie übernommen. Massnahmen erfolgen nach Stand der Technik, der Erfolg hängt von Algorithmen und Ranking-Logiken Dritter ab.
9. Urheberrecht und Nutzungsrecht
Die Urheberrechte an allen von OHO Design geschaffenen Werken verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei OHO Design. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den Kernelementen der visuellen Identität, insbesondere Wort- und Bildmarke, Logo, Signet und Wortbildmarke, ein ausschliessliches, unbefristetes, räumlich unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Elemente als Marke anzumelden. OHO Design leistet dabei auf Anfrage die nötige Mitwirkung.
An allen übrigen Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Weitergabe, Sublizenzierung oder Veräusserung an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Ausgenommen ist die Übertragung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder einer Umstrukturierung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber darf die übergebenen Werke selbst anpassen oder anpassen lassen. Für solche Änderungen und deren Folgen übernimmt OHO Design keine Gewährleistung und keine Haftung. Bei wesentlicher Veränderung kann OHO Design die Nennung als Urheberin untersagen.
Quelldateien und Rohdaten gehen nicht automatisch mit über. Ihre Übergabe erfordert eine separate, honorarwirksame Vereinbarung. Das von OHO Design entwickelte Setup, also Architektur, eigene Komponenten, Module und Konfigurationen, bleibt geistiges Eigentum von OHO Design. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang des Projekts. Eine strukturierte Übergabe an Dritte inklusive Dokumentation wird nach Aufwand verrechnet.
Konzepte und Entwürfe, die nicht zur Ausführung gelangen, verbleiben bei OHO Design. Eine Nutzung oder Umsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte ist ohne Vereinbarung und Vergütung nicht gestattet. OHO Design behält an allen Arbeitsergebnissen das Recht, sie im Rahmen von Ziffer 15 zu Referenz- und Werbezwecken zu nutzen. Bei Zahlungsverzug oder vorzeitiger Vertragsauflösung erlischt das Nutzungsrecht bis zur vollständigen Zahlung.
10. Honorar und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer. Reisezeit, Reisekosten, Materialkosten und Leistungen Dritter werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet, sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich eingeschlossen sind.
Ist ein Fest- oder Paketpreis für einen definierten Umfang vereinbart, gilt dieser Preis für diesen Umfang. Zusatzleistungen nach Ziffer 2 werden zum aktuellen Stundenansatz verrechnet. Ohne Fest- oder Paketpreis wird nach effektivem Aufwand verrechnet, genannte Beträge gelten als Schätzung. Eine absehbare Überschreitung eines Kostendachs wird frühzeitig angezeigt und abgestimmt.
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zu begleichen. Ab CHF 5’000 kann eine Akontozahlung von 50 % bei Auftragsstart verrechnet werden. Bei Verzug fallen 5 % Verzugszins pro Jahr an, ab der zweiten Mahnung zusätzlich CHF 50 Mahngebühr. OHO Design kann laufende Leistungen unterbrechen und Webdienste deaktivieren, bis alle offenen Beträge beglichen sind.
11. Haftung
OHO Design haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen. Die Haftung ist auf den Betrag des betreffenden Auftrags begrenzt, bei laufenden Verträgen auf die Vergütung der letzten zwölf Monate. Ausgenommen sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden.
Für die wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Werke ist der Auftraggeber verantwortlich. Für angelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Logos) übernimmt OHO Design keine Haftung hinsichtlich der Rechte Dritter. Werden gegen OHO Design Ansprüche Dritter erhoben, die auf angelieferten Inhalten, auf Weisungen des Auftraggebers oder auf einer vertragswidrigen Nutzung beruhen, stellt der Auftraggeber OHO Design von diesen Ansprüchen frei, inklusive der Kosten der Rechtsverteidigung. OHO Design informiert unverzüglich und stimmt das Vorgehen ab.
12. Höhere Gewalt und Verhinderung
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von OHO Design befreien für ihre Dauer von der Einhaltung vereinbarter Termine. Dazu zählen Verhinderung von Schlüsselpersonen, Ausfälle von Hosting-, Cloud- und Drittanbietern, Cyberangriffe, Streik, behördliche Anordnungen und Naturereignisse. OHO Design informiert den Auftraggeber unverzüglich und nennt einen neuen Zeitplan. Dauert die Verhinderung länger als 60 Tage, können beide Parteien den betroffenen Auftrag schriftlich auflösen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien und unveröffentlichte Projekte, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
OHO Design bearbeitet Personendaten gemäss revDSG als Auftragsbearbeiterin nach Weisung des Auftraggebers. Unterauftragsbearbeiter, insbesondere Hosting, Cloud-Dienste und KI-Werkzeuge, dürfen beigezogen werden und werden auf Anfrage offengelegt. Eine Bearbeitung im Ausland erfolgt nur bei angemessenem Datenschutzniveau oder mit geeigneten Garantien. Für die datenschutzkonforme Nutzung der übergebenen Systeme ist der Auftraggeber verantwortlich.
14. Aufbewahrung und Wiederherstellung
OHO Design bewahrt Projektdaten während mindestens fünf Jahren nach Abnahme auf. Danach besteht keine Aufbewahrungspflicht. Eine Wiederherstellung archivierter Daten wird nach Aufwand verrechnet, sofern sie technisch möglich ist. Die Sicherung der übergebenen Daten und Systeme liegt beim Auftraggeber.
15. Referenzen
OHO Design darf alle Arbeiten zu Referenz- und Werbezwecken verwenden und veröffentlichen, frühestens nach der Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Vertrauliche Inhalte sind ausgenommen. OHO Design darf einen dezenten Hinweis im Fussbereich oder Impressum platzieren. Abweichungen werden schriftlich vereinbart.
16. Kündigung
Beide Parteien können einen laufenden Auftrag mit 30 Tagen schriftlicher Frist kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Bei vorzeitigem Rücktritt durch den Auftraggeber erlischt das Nutzungsrecht an allen bis dahin erstellten Werken, bis die vollständige Vergütung erfolgt ist. OHO Design behält sich das Recht vor, Aufträge fristlos aufzulösen, wenn der Auftraggeber gegen diese AGB verstösst, Zahlungsfristen wiederholt nicht einhält oder Inhalte verlangt, die rechtlich oder ethisch nicht vertretbar sind.
17. Schlussbestimmungen
Ist eine Bestimmung ungültig, bleiben die übrigen wirksam. Sie wird durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der OHO Design GmbH, 4410 Liestal.
Ausgabe 7. Juli 2026.